Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Unter dem Begriff Wirtschaftsrecht verstehen wir die umfassende Betreuung von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere mittelständischen Unternehmen, in allen Angelegenheiten des Zivilrechts.

Wir beraten und vertreten Sie dabei in Ihrer Eigenschaft als Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens oder als Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer. Dabei kann es sich um Themen innerhalb des eigenen Unternehmens oder im Verhältnis zu Dritten, insbesondere auch Konkurrenzunternehmen handeln.

Wir sind Ihr Partner und Ansprechpartner in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Als multidisziplinäre Kanzlei mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung können bei Ihrer individuellen Betreuung auch steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Lösungen einbezogen werden.

Gerne vertreten wir Ihre Interessen auch bei Gericht.

Wir begleiten Ihr Unternehmen dabei in den Bereichen, die wir für Sie auch unter den folgenden Links beschrieben haben:

  • zivilrechtliche Beratung und Vertretung des Unternehmens in Angelegenheiten mit Banken, insbesondere auch bei der Finanzierung und der Gewährung von Sicherheiten; Darlehensverträge
  • zivilrechtliche Beratung und Vertretung des Unternehmens im Sozialversicherungsrecht, insbesondere in Statusfeststellungsverfahren hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
  • zivilrechtliche Beratung und Vertretung des Unternehmens im Wettbewerbsrecht und Markenrecht
  • zivilrechtliche Beratung und Vertretung des Unternehmens im gewerblichen Mietrecht
  • Prozessvertretung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche Ihres Unternehmens oder die Abwehr gegen Ihr Unternehmen geltend gemachter Ansprüche