Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Kompetente und umfassende Beratung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht ist schon wegen der Vielzahl an möglichen Rechtsformen für eine Gesellschaft äußerst vielschichtig und komplex. Voraussetzung für eine kompetente Beratung im Gesellschaftsrecht ist deshalb ein Höchstmaß an Erfahrung und Spezialkenntnissen, insbesondere auch die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist von herausragender Bedeutung.

Wir können dies für Sie insbesondere durch regelmäßige Fortbildung und die langjährige Betreuung unserer Mandanten bestens gewährleisten. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Unabdingbare Voraussetzung für eine kompetente und umfassende Beratung in vielen Bereichen des Gesellschaftsrechts ist zudem auch die sichere Beherrschung des Steuerrechts. Maßgeblich ist, dass die Kompetenzen im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht perfekt ineinandergreifen, um eine auf Sie abgestimmte zielorientierte Beratung zu gewährleisten.

Als interdisziplinäre Kanzlei können wir diesem Anspruch bestens gerecht werden. Wir verfügen über das passende Know-how sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Steuerrecht und können Sie im Team aus Rechtsanwalt und Steuerberater optimal beraten – aus einer Hand.

Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Rechte durch Ihre Vertretung in gerichtlichen Prozessen

Unser Anspruch ist es, durch die Gestaltung von Verträgen im Bereich des Gesellschaftsrechts möglichen zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen. Wir helfen Ihnen auch gerne dabei, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass eine außergerichtliche Verständigung nicht in allen Fällen möglich ist. Wir vertreten Sie auch in gerichtlichen Prozessen, um Ihre Rechte durchzusetzen oder zu verteidigen.

  • Unternehmensgründung und -nachfolge
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, insbesondere für:
  • Personengesellschaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG
  • Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), nicht börsennotierte Aktiengesellschaft (AG)
  • Vereine, Stiftungen, Genossenschaften
  • Gestaltung von Dienstverträgen, insbesondere Geschäftsführeranstellungsverträge; Beendigung der Organstellung (Kündigung, Abberufung, Amtsniederlegung)
  • Informations- und Auskunftsrechte von Gesellschaftern
  • Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen und Gesellschaftern, insbesondere auch die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen sowie die Vertretung oder Begleitung des Gesellschafters in Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschafterstreit
  • Mediation für Gesellschafter
  • Unternehmenskauf und – verkauf (Asset Deal und Share Deal)
  • Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften
  • Restrukturierung (Umwandlungen nach dem UmwG und UmwStG, insbesondere Verschmelzung, Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung), Formwechsel
  • Unternehmensverträge (zum Beispiel Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
  • Gesellschafterdarlehen
  • Insolvenzanfechtungen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Wettbewerbsverbote von Geschäftsführern und Gesellschaftern
  • Durchsetzung und Verteidigung von Rechten durch Vertretung in gerichtlichen Prozessen

Vertriebsrecht

Einen wesentlichen Bereich des Handelsrechts stellt das Vertriebsrecht dar. Der Vertrieb in einem Unternehmen kann in vielfältiger Art und Weise gestaltet werden. Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Vertriebs kompetent und umfassend.

Insbesondere gestalten wir auch den dem Vertrieb zugrundeliegenden Vertrag.

Als mögliche Vertragstypen sind zu nennen:

  • Handelsvertreterverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Franchise-Verträge
  • Kommissionsverträge

Wir beraten Sie als Vertragspartei eines Vertriebsvertrages auch bei Streitigkeiten, die aus dem Vertriebsvertrag herrühren. Insofern vertreten wir Sie auch in gerichtlichen Prozessen.

Handelsgeschäfte / Handelskauf

Bei Handelsgeschäften, insbesondere auch beim Handelskauf, sind besondere gesetzliche Regelungen zu beachten. Als Beispiel möchten wir die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nennen, wenn der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist. Wir beraten Sie bei Fragen in diesem Bereich und unterstützen Sie auch bei Konflikten mit Ihrem Vertragspartner und vertreten Sie in einem gerichtlichen Prozess.

  • Vertragsgestaltung
  • Beratung zu besonderen gesetzlichen Verpflichtungen eines Kaufmanns bei Handelsgeschäften
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung