Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Auch wenn man ungern darüber spricht, aber eine Krise kann jedes Unternehmen treffen. Egal ob der Kreditrahmen bei der Bank erschöpft ist oder Kunden des Unternehmens wirtschaftliche Probleme haben, schon bei den ersten Anzeichen von Schwierigkeiten ist rasches und qualifiziertes Handeln gefragt. Dies gilt um so mehr gerade in unserer aktuellen Situation der Auswirkungen der Corona – Pandemie auf Unternehmen, die unverschuldet dadurch in eine Krise geraten.

Wer frühzeitig gegensteuert und die Hilfe von kompetenten Beratern in Anspruch nimmt, kann eine Krise auch als Chance nutzen und gestärkt und fit für die Zukunft daraus hervor gehen. Die Sanierung eines Unternehmens erfordert neben guten Branchenkenntnissen insbesondere fachliches Know-how, insbesondere auch im Bereich des Insolvenzrechts.

Als erfahrene Kanzlei erkennen wir Warnsignale frühzeitig und ergreifen Gegenmaßnahmen, um den Erhalt und die Fortführung Ihres Unternehmens zu sichern und den Eintritt einer Insolvenz zu verhindern. Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse Ihrer „Ist-Situation“ und entwickeln mit Ihnen ein wirksames Sanierungskonzept, das als Basis für den Veränderungsprozess im Unternehmen dient. Wir begleiten Sie bei der Restrukturierung und unterstützen Sie zum Beispiel bei Gesprächen mit Fremdkapitalgebern wie Banken, Lieferanten oder Abgabebehörden. Sie profitieren von unserer sachlichen Betrachtung als Außenstehender und unserer Erfahrung aus vielen Vergleichsfällen. Zudem profitieren Sie aus dem interdisziplinären Zuschnitt unserer Kanzlei und unserer Kompetenz im Insolvenzrecht, verknüpft mit unseren Kompetenzen im Gesellschaftsrecht/Wirtschaftsrecht, der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Alle diese Bereiche spielen im Kontext eines Unternehmens in der Krise eine gewichtige Rolle.

Wir unterstützen Sie auch dabei, Haftungsgefahren für Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder Gesellschafter eines Unternehmens in der Krise weitestgehend zu reduzieren.

Sollte die Insolvenz unvermeidbar sein, unterstützen wir Sie als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer auch in der Insolvenz, beginnend mit der rechtzeitigen Insolvenzantragstellung, im Insolvenzeröffnungsverfahren sowie im Insolvenzverfahren. Gleiches gilt für die Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren. Wir arbeiten so weit wie möglich mit dem Insolvenzverwalter bzw. Eigenverwalter zusammen und unterstützen Sie dabei, die Fortführung Ihrer Unternehmenstätigkeit zu gewährleisten, z.B. im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens.

Wir wahren Ihre Rechte und Interessen in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer auch in der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter und verteidigen Sie gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters, die dieser gegen Sie geltend macht, insbesondere aus Haftungstatbeständen oder Anfechtungstatbeständen. Wir vertreten Sie dabei auch in einem etwaigen gerichtlichen Prozess.

Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger oder Vertragspartners eines Unternehmens in der Krise oder der Insolvenz kompetent und umfassend.

Wenn Sie zum Beispiel als Gläubiger von dem Unternehmen eine Zahlung erlangt haben, beraten wir Sie über die Berechtigung eines vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Anfechtungsanspruches und vertreten Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter, auch im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses.

Auch im Zusammenhang mit der Abwicklung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträge, Leasingverträge) mit dem insolventen Unternehmen in der Insolvenz beraten und vertreten wir Sie gerne.

Sofern Ihnen Rechte aus gewährten Sicherheiten (Aus- und Absonderungsrechte) bezüglich Ihrer Forderungen zustehen, beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer insolvenzrechtlichen Aus- und Absonderungsrechte.

Wir beraten und vertreten Sie auch als ehemaligen Gesellschafter oder Geschäftsführer des insolventen Unternehmens, insbesondere in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter Anfechtungsansprüche oder Haftungsansprüche gegen Sie geltend macht.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Abgrenzung Krise – Insolvenzreife
  • Krisenfrüherkennung: Risikomanagement – Frühwarnsystem (Verpflichtung für Geschäftsführer nach StaRUG)
  • Feststellung der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit/Zahlungseinstellung; drohende Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung/Überschuldungsstatus/Fortführungsprognose)
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung
    • Kapitalerhöhung
    • Patronatserklärung
    • Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung
    • Forderungsverzicht
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit
  • Außerinsolvenzliche Sanierung (außergerichtliche Restrukturierung; gerichtliches Restrukturierungsverfahren)
  • Haftungsgefahren für Geschäftsführer
    • Straftatbestände mit besonderer Relevanz in Krise und Insolvenz
    • Insolvenzverursachungshaftung
    • Insolvenzverschleppungshaftung, insbesondere Zahlungsverbote, Insolvenzverschleppung, Eingehungsbetrug, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhaftung der Geschäftsführung
  • Haftungsbegrenzungen für Geschäftsführer
  • Haftungserleichterungen durch COVInsAG
  • Haftungsgefahren für Gesellschafter
    • Fehlerhafte Kapitalaufbringung
    • Verstoß gegen Gebot der Kapitalerhaltung
    • Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH, existenzvernichtender Eingriff
    • Rückzahlung des Kommanditkapitals
  • Gesellschafterdarlehen
  • Gesellschaftersicherheiten und Sicherheiten für Gesellschafterdarlehen
  • Insolvenzanfechtungsansprüche gegen Gesellschafter
  • Begleitung und Vertretung der Gesellschafter und Geschäftsführer im Insolvenzeröffnungsverfahren (ggf. Schutzschirmverfahren)
  • Begleitung und Vertretung der Gesellschafter und Geschäftsführer im Insolvenzverfahren (ggf. Eigenverwaltung, Sachwalter) (ggf. Insolvenzplanverfahren)
  • Vertretung des Gläubigers im Insolvenzverfahren (zum Beispiel Forderungsanmeldung, Geltendmachung von Sicherheiten (Aus- und Absonderungsrechte), Regelung von Dauerschuldverhältnissen, Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen)
  • Vertretung vormaliger Gesellschafter und Geschäftsführer im Insolvenzverfahren (zum Beispiel Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen und Haftungsansprüchen)