Unternehmenskauf und -verkauf

Unternehmenskauf und -verkauf

Asset Deal oder Share Deal

Der Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf kann als Asset Deal oder Share Deal gestaltet werden.

Während beim Share Deal die gesellschaftsrechtlichen Anteile Gegenstand der Veräußerung sind, werden beim Asset Deal Vermögensgegenstände (zum Beispiel das Anlagevermögen, das Vorratsvermögen, die immateriellen Vermögensgegenstände) veräußert. Käufer und Verkäufer können durchaus unterschiedliche Präferenzen haben.

Entwicklung individueller Lösungsansätze

Jede Unternehmensveräußerung verlangt die Entwicklung eines individuellen Lösungsansatzes, nicht zuletzt aufgrund der Unterschiedlichkeit der Beteiligten und deren Erwartungen sowie der Unterschiedlichkeit der Branchen und Rahmenbedingungen. Auch haben Verkäufer und Käufer unterschiedliche und damit ggf. auch im Widerspruch stehende Interessen.

Unsere Aufgabe als Berater ist es dabei, diese unterschiedlichen Interessen auszugleichen, damit die beabsichtigte Transaktion auch realisiert werden kann. Wir beraten Sie sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Aufgrund unserer Kompetenz im Insolvenzrecht beraten wir Sie auch gerne bei einem beabsichtigten Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils vom Insolvenzverwalter (übertragende Sanierung).

Integrierte Transaktionsberatung

Als interdisziplinäre Kanzlei (Rechtsberatung / Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung) bieten wir Ihnen eine umfassende und effiziente Beratungsleistung bei der Veräußerung oder dem Erwerb eines Unternehmens an. Neben der rechtlichen Beratung können wir aus einer Hand auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Optimierungen für Sie leisten. Unsere integrierte Beratung beinhaltet rechtliche, aber auch strategische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte.

Due Diligence – Prüfung / Vorausgehende oder nachgelagerte Umstrukturierungen

Wir empfehlen im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen eine sorgfältige Risikoprüfung durchzuführen. Wir begleiten Sie gerne auch bei der Ermittlung der Risiken (im Rahmen der Due Diligence – Prüfung, rechtlich, steuerlich, wirtschaftlich). Festgestellten Risiken kann insbesondere durch entsprechende Gestaltung im Unternehmenskaufvertrag zielführend entgegengewirkt werden.

Unsere Beratung bei Unternehmensveräußerungen umfasst auch Umstrukturierungen im Vorfeld der Unternehmensveräußerung sowie nach der Unternehmensveräußerung. So kann das Unternehmen, ggf. auch auf Wunsch des Käufers, für die Veräußerung vorbereitet werden. Diese Umstrukturierungen sind zudem ggf. erforderlich, um negativen steuerlichen Folgen entgegenzuwirken.

Post Merger Streitigkeiten / Wahrnehmung der Interessen von Käufer und Verkäufer nach dem Vollzug des Unternehmenskaufvertrages

Wir beraten Sie auch, wenn es im Nachgang einer Transaktion zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Wir nehmen Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer auch nach dem Vollzug des Unternehmenskaufvertrages (closing) war und vertreten Sie außergerichtlich sowie in gerichtlichen Prozessen, z. B. bei Streitigkeiten im Hinblick auf Garantieverletzungen oder Kaufpreisanpassungen.

Als interdisziplinäre Kanzlei erfolgt unsere Beratung aus rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht:

  • Beratung und Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung (Asset Deal vs. Share Deal)
  • Due Dilligence Prüfung
  • Post Merger Streitigkeiten (außergerichtlich und gerichtlich)