Entwurf zum Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Kör­per­schaft­steu­er­rechts (Kö­MoG) verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am  einen Entwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Zentrale Neuerung des Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die erstmalige Anwendung ist für den Veranlagungszeitraum 2022 vorgesehen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-19-KoeMoG/0-Gesetz.html

Neben der Optionsmöglichkeit sieht der Gesetzesentwurf noch weitere Anpassungen zu folgenden Bereichen vor:

  • Globalisierung der für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungsteuergestzes
  • Ersatz der Ausgleichsposten bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen durch die sog. Einlagelösung
  • Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen