Verlängerung Abgabefrist Steuererklärungen für 2019

Der Bundesrat hat am 12.2.2021 der Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den VZ 2019 zugestimmt.

Damit steht dem Änderungsgesetz, welches der Bundestag bereits am 28.1.2021 verabschiedet hatte, nichts mehr im Weg. Die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO wird für den Besteuerungszeitraum 2019 um 6 Monate verlängert. Gleichzeitig wird der Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um 6 Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.