Sonderprüfungen und Gutachten

Sonderprüfungen und Gutachten

Sonderprüfungen

Neben der klassischen Prüfung Ihres Jahresabschlusses schreiben diverse Gesetze spezielle Prüfungserfordernisse vor, welche effizient und zielgerichtet durch Wirtschaftsprüfer aufgrund der vorhandenen Expertise als Abschlussprüfer erbracht werden können. Beispielhaft zu nennen sind Prüfungen nach dem EEG bei energieintensiven Unternehmen oder MaBV- Prüfungen von Bauträgergesellschaften. Gerne betreuen wir Sie als Wirtschaftsprüfer auch in diesen Bereichen. Durch unsere praktische Erfahrung und Experten können wir Ihnen schon im Vorfeld der Prüfung beratend zur Seite stehen und zeigen Ihnen die wichtigsten Aspekte für Ihre konkrete Situation auf. So wird das gesamte Vorgehen für Sie nachvollziehbar und unangenehme Überraschungen können vermieden werden.

Prüfungsnahe Beratung

Unternehmen stehen von zu Zeit zu Zeit vor immer neuen Herausforderungen. Gründe können beispielhaft veränderte wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen, ein erfolgreiches Wachstum oder auch finanzielle Schwierigkeiten sein, welche es erfordern können, bekannte Prozesse und Abläufe zu hinterfragen und auf Veränderungsbedarf zu identifizieren. Insbesondere kann eine intensive Analyse Ihres Unternehmens, welche auch die Basis einer jeden Abschlussprüfung darstellt, den Ausgangspunkt für strategische Entscheidungen darstellen. Dabei unterstützen wir Sie mit unseren fachübergreifenden Beratern gerne. Zusammen mit Ihnen analysieren wir zunächst die Ist-Situation und erarbeiten mit Ihnen zielgerichtete Lösungsansätze. Durch unsere branchenübergreifende Erfahrung und interdisziplinären Beratungsexpertise können wir mit dem Blick von außen wichtige Impulse für potentielle Veränderungen einbringen.

  • EEG-Prüfung
  • MaBV-Prüfung
  • Prüfung von Kapitalerhöhungen
  • Gründungsprüfungen
  • Krisenmanagement und Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung von Sondergutachten
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach S7
  • Prüferische Durchsicht von Jahres- und Konzernabschlüssen
  • Prüfung von Abschlüssen nach Rechnungslegungsgrundsätzen für speziellen Zweck
  • Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen