Jahresabschlusserstellung

Jahresabschlusserstellung

Überblick und Einblick

Ihr Jahresabschluss ist mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Er ist ein Spiegelbild der Entwicklung Ihres Unternehmens im zurückliegenden Geschäftsjahr und ermöglicht es Ihnen jederzeit den Überblick über Ihr Unternehmen zu wahren. Daher ist ein nachvollziehbarer und belastbarer Jahresabschluss regelmäßig eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Finanzierungsgespräche mit Banken oder Kreditversicherern.

Spielräume ausnutzen

Die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorgaben sind trotz dieser Aufgaben des Jahresabschlusses kein enges Korsett, sondern eröffnen in einigen Bereichen alternative Wertansätze oder auch Wahlrechte, deren Ausübung je nach Situation und Zielsetzung wahrgenommen werden kann. An dieser Stelle setzen wir mit unserer Beratung an und erörtern mit Ihnen zusammen die möglichen Optionen und Perspektiven.

Die Steuerbilanz im Blick

Dabei vergessen wir jedoch nicht, dass die getroffenen Bilanzierungsentscheidungen ebenfalls auch Basis für die steuerliche Veranlagung darstellen. Unsere Herausforderung besteht hierbei darin, die divergierenden Zielsetzungen im Rahmen der gültigen Gesetze in Einklang zu bringen.  Bei der Ausübung der vorhandenen Bilanzierungsspielräumen haben wir daher auch stehts die steuerlichen Folgen im Blick. Basierend auf Ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss leiten wir bei Bedarf zudem eine eigenständige Steuerbilanz ab.

E-Government bedeutet für Sie, dass die Daten aus der Bilanz, aus den Steuererklärungen und aus den Daten, die dem Finanzamt von Dritten übermittelt wurden, nicht widersprüchlich sein dürfen, damit sie problemlos durch das Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung laufen.

Damit keine Differenzen entstehen, die zu weiteren Prüfungshandlungen und Rückfragen und gegebenenfalls einer Betriebsprüfung führen, erstellen wir die Steuerbilanz und die abgestimmte E-Bilanz, die wir elektronisch übermitteln.

E-Bilanz und Offenlegungsbilanz

Abschließend erledigen wir für Sie fristgerecht Ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt und der interessierten Öffentlichkeit. Zusammen mit Ihrer Steuererklärung reichen wir bei der Finanzverwaltung eine abgestimmte Form Ihres Jahresabschlusses elektronisch ein.

Bei der Veröffentlichung Ihres handelsbilanziellen Jahresabschlusses achten wir darauf, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte korrekt dem Bundesanzeiger übermittelt werden.

  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach dem HGB für alle Rechtsformen
  • Fristgerechte Offenlegung bzw. Hinterlegung Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses im gesetzlichen vorgeschriebenen Umfang
  • Überwachung der Größenklasse, insbesondere um Prüfungspflicht frühzeitig zu erkennen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von Steuerbilanzen aller Art
  • Erstellung von E-Bilanzen
  • Erstellung von Sonderbilanzen (z.B. Auseinandersetzungsbilanzen, Liquidationseröffnungsbilanzen)
  • Beratung hinsichtlich Ausübung Bilanzierungswahlrechte bzw. Gestaltungsalternativen
  • Kontinuierliche Überwachung der Entwicklung der VFE-Lage