Unternehmensgründung und -nachfolge

Unternehmensgründung und -nachfolge

Bei der Planung der Unternehmensnachfolge sind zahlreiche Aspekte zu behandeln. Neben persönlichen sind auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Entscheidungsprozess und beraten Sie in steuerlichen und rechtlichen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen Fragen anlässlich der Unternehmensübergabe. Sollte sich in der Familie keine geeignete Nachfolgelösung abzeichnen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen eines Verkaufsprozesses zur Seite, sie es an das Management oder externe Dritte.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge bedeutet meist einen Einschnitt in die gesamte Betriebsstruktur. Eine Nachfolge optimal zu organisieren bedeutet, frühzeitig mit dem Prozess zu beginnen, bereits in der Anfangsphase intensiv über alle Alternativen nachzudenken und die zahlreichen Steuer- und Rechtsthemen zu berücksichtigen. Dazu gehören oft auch Umstrukturierungen im Vorfeld, beispielsweise wenn bestimmtes Vermögen wie Betriebsgrundstücke separiert und zurückbehalten werden sollen oder die Rechtsform geändert werden soll. Aufgrund zahlreicher steuerlicher Sperrfristen empfiehlt sich bereits früh mit der Planung zu beginnen. Des Weiteren gilt es bereits frühzeitig das Betriebsvermögen im Hinblick auf die Belastung mit Schenkungsteuer zu optimieren.

Grundsätzlich sollte jeder Unternehmer auch über ein aktuelles Testament verfügen. Im unvorhergesehenen plötzlichen Erbfall droht sonst oft ein Zerfall des Betriebs oder ungewollte hohe Steuerbelastungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und laufenden Anpassung des Testaments an sich ständig ändernde Lebensumstände und die damit einhergehenden nötigen Anpassungen von Gesellschaftsverträgen.

  • Prüfung Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
  • gemeinsame Erarbeitung eines Konzepts
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags der zu gründenden Gesellschaft (Ausgleich der ggf. unterschiedlichen Interessen einzelner Gesellschafter)
  • Beratung bei Gesellschafterbeschlüssen und Gesellschafterversammlungen
  • Beratung zur Beschäftigung von Geschäftsführern und Arbeitnehmern
  • Erstellung eines durchdachten Businessplans
  • Unterstützung bei Finanzgesprächen
  • Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
  • Erarbeitung Finanzplanung für die ersten Jahre
  • Zeit- und Rentabilitätspläne mit Kosten- und Ertragsentwicklung
  • Berechnung voraussichtlicher Break-Even-Punkte

Bei der Planung der Unternehmensnachfolge sind zahlreiche Aspekte zu behandeln. Neben persönlichen sind auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Entscheidungsprozess und beraten Sie in steuerlichen und rechtlichen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen Fragen anlässlich der Unternehmensübergabe. Sollte sich in der Familie keine geeignete Nachfolgelösung abzeichnen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen eines Verkaufsprozesses zur Seite, sie es an das Management oder externe Dritte.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge bedeutet meist einen Einschnitt in die gesamte Betriebsstruktur. Eine Nachfolge optimal zu organisieren bedeutet, frühzeitig mit dem Prozess zu beginnen, bereits in der Anfangsphase intensiv über alle Alternativen nachzudenken und die zahlreichen Steuer- und Rechtsthemen zu berücksichtigen. Dazu gehören oft auch Umstrukturierungen im Vorfeld, beispielsweise wenn bestimmtes Vermögen wie Betriebsgrundstücke separiert und zurückbehalten werden sollen oder die Rechtsform geändert werden soll. Aufgrund zahlreicher steuerlicher Sperrfristen empfiehlt sich bereits früh mit der Planung zu beginnen. Des Weiteren gilt es bereits frühzeitig das Betriebsvermögen im Hinblick auf die Belastung mit Schenkungsteuer zu optimieren.

Grundsätzlich sollte jeder Unternehmer auch über ein aktuelles Testament verfügen. Im unvorhergesehenen plötzlichen Erbfall droht sonst oft ein Zerfall des Betriebs oder ungewollte hohe Steuerbelastungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und laufenden Anpassung des Testaments an sich ständig ändernde Lebensumstände und die damit einhergehenden nötigen Anpassungen von Gesellschaftsverträgen.

  • Beratung bei der Planung der Nachfolge in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
  • Umstrukturierungen im Vorfeld der Übertragung
  • Testamentsgestaltung und laufende Anpassung
  • Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die geplante Nachfolge
  • Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Betriebsvermögens
  • Optimierung der Zusammensetzung des Betriebsvermögens für die schenkungsteuerliche Verschonung
  • Unternehmensbewertung für Verkauf
  • Ausarbeitung Unternehmenskaufvertrag