Beratung bei Erbschaft und Schenkung

Beratung bei Erbschaft und Schenkung

Wenn es darum geht, das vorhandene Vermögen an die nächste Generation zu übertragen gibt es eine Vielzahl von Fragen, die bedacht werden müssen. Übersteigt das private Vermögen die schenkungsteuerlichen Freibeträge, kann durch geschickte vorzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten die Belastung mit Schenkungsteuer oft vermieden oder zumindest deutlich gesenkt werden. Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Des Weiteren gibt es diverse Verschonungsregelungen und Steuerbefreiungen für bestimmte Vermögensarten. Dabei bietet sich weiterer großer Gestaltungsspielraum, unter anderem durch den Vorbehalt von Nießbrauchs- und Wohnrechten oder die Anordnung von Vor- und Nacherbschaften. Wir beraten Sie gerne bei der optimalen Gestaltung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Freibeträge und Verschonungsregelungen zur Optimierung der Steuerbelastung. Die optimale Absicherung der übertragenden Generation spielt dabei ebenso eine gewichtige Rolle.

Das Testament mehr als der letzte Wille

Bei entsprechendem Vermögensbesitz empfiehlt es sich bereits frühzeitig durch ein Testament die Erbschaft zu Regeln. Dies bringt Klarheit im Todesfall und hilft möglicherweise Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Durch umfassende Anordnungen im Testament kann die Vermögensverteilung nach dem Willen des Erblassers sichergestellt und die Steuerbelastung der Erben optimiert werden.  Auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann im Einzelfall sinnvoll sein. Bei wesentlichen Veränderungen im Vermögensbestand bzw. rechtlichen Änderungen oder Änderungen in der Familienstruktur (neue Enkelkinder, Scheidungen, Todesfälle) sollte ein bestehendes Testament regelmäßig überprüft werden. Wir beraten Sie dabei übergreifend in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht bei der Gestaltung Ihrer Nachfolgeplanung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der geplanten Regelungen im Testament.

Im Erbfall kommen zahlreiche steuerliche Pflichten auf die Erben zu. Wir unterstützen Sie in dieser ohnehin schweren Zeit bei der Erledigung der steuerlichen Pflichten und der Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Für Erbengemeinschaften erledigen wir zudem die laufende steuerliche Deklaration und stehen Ihnen beratend bis hin zur Auseinandersetzung zur Seite.

  • Optimierung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten in steuerlicher Hinsicht
  • Steuerliche Bewertung des vorhandenen Vermögens
  • Unterstützung bei der Testamentsgestaltung
  • Steuererklärungen für Schenkungen und Erbschaften
  • Laufende steuerliche Deklaration für Erbengemeinschaften
  • Beratung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften